Satzungsänderung und Beitragsveranlagung ab dem Jahr 2026
Hintergrund der Satzungsänderung
Bislang existierten folgende acht Umlagegruppen:
L = Unternehmen des Landes
LU = Unternehmen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 im Landesbereich
K1 = kreisfreie Städte
K2 = Gemeinden
K3 = Landkreise
S = Sparkassen
KU = Unternehmen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 im Kommunalen Bereich
H = Haushalte
Mit der Errichtung der UKT wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1998 die Landesausführungsbehörde für Unfallversicherungen Thüringen in den Landesbereich überführt und in den Gemeindeunfallversicherungsverband Thüringen eingegliedert (sog. Kommunaler Bereich). In der bisherigen Satzung wurde eine kapital-, einnahme- und ausgabenwirksame Trennung beider Bereiche gefordert. Zum Landesbereich gehörten die Umlagegruppen L und LU, zum Kommunalen Bereich alle anderen.
Die Gesamtbedarfe beider Bereiche wurden im Rahmen der Haushaltsplanung getrennt nach dem Kostendeckungsprinzip ermittelt. Die Verteilung erfolgt verursachungsgerecht anhand der Leistungsausgaben der letzten fünf abgeschlossenen Jahresrechnungen.
Der Grundgedanke der Unfallversicherung ist eine breite Risikostreuung, damit hohe Kosten einzelner Schadensfälle gleichmäßig verteilt werden und die Beiträge planbar bleiben.
Tatsache ist, dass die Leistungsausgaben der UKT von einigen wenigen Verletzten dominiert werden. Im Jahr 2024 betraf dies ca. 50.000 Fälle. Von diesen 50.000 vorliegenden Verletzten verursachten allein die teuersten zehn 8,6 % der gesamten Entschädigungsleistungen. Das waren im Rechnungsjahr 2024 ca. 3,4 Mio. EUR. Wegeunfälle sind dabei in der Regel die schwerwiegendsten und somit kostenintensivsten Unfälle. Sie betreffen alle Umlagegruppen. Aus dem Vorgenannten lässt sich ableiten, dass die Beitragsentwicklung der einzelnen Umlagegruppe im Wesentlichen vom Vorliegen von Schwerstverletzten innerhalb dieser Umlagegruppe abhängt. Die Praxis zeigt, dass ein Schwerstverletzter die Ausgaben über einen sehr langen Zeitraum prägt. Bei diesen Charakteristika der Schadens- und Aufwandsverteilung ist es von Bedeutung, dass eine adäquate Risikoverteilung stattfindet. Dafür ist es notwendig, dass die Umlagegruppen – jede für sich – eine entsprechende Größe aufweisen.
Bei Betrachtung der einzelnen Umlagegruppen wurde deutlich, dass einige eine lediglich geringe Größe aufwiesen, sodass eine Risikostreuung nicht gewährleistet war.
Zum 1. Januar 2026 ist eine Satzungsänderung in Kraft getreten. Die wichtigsten Punkte sind:
- Zusammenführung des kommunalen und des Landesbereichs: Es wird ab sofort ein Gesamtbedarf ermittelt, der wie bisher nach den Entschädigungsleistungen der letzten fünf Jahre auf die Umlagegruppen verteilt wird.
- Zusammenlegung mehrerer Umlagegruppen: Die Gruppen Unternehmen im Landesbereich, Unternehmen im Kommunalen Bereich und Sparkassen sind zu einer einzigen Umlagegruppe zusammengeführt worden.
Beschluss der Selbstverwaltung
Zur Stabilisierung der Beitragsentwicklung hat die Selbstverwaltung beschlossen, den Kommunalen und den Landesbereich sowie die Umlagegruppen LU, S und KU ab dem 1. Januar 2026 zu einer gemeinsamen Risikogemeinschaft zusammenzuführen. Dadurch werden Ausgaben breiter verteilt und Beiträge weniger anfällig für starke Schwankungen durch Schwerst- oder Großschäden. Im Umstellungsjahr kommt es zu veränderten Beitragssätzen, die je nach Mitglied unterschiedlich ausfallen können.
Die Satzung der Unfallkasse Thüringen (UKT) regelt die Verteilung der Beiträge. Diese können Sie hier einsehen.
Ihr Ansprechpartner
Robert Köhler
Stabsbereich Finanzen
Telefon 03621 777-315
E-Mail: r.koehler@ukt.de