Gut geschützt bei der Pflege zu Hause
Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige
Wer sich um pflegebedürftige Angehörige kümmert, leistet Großartiges. Was viele nicht wissen: Diese wichtige Arbeit steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – automatisch und beitragsfrei.
Meist sind es Familienangehörige, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. Ob die Ehefrau, die ihren Mann pflegt, die Tochter, die sich um die betagte Mutter kümmert, oder Nachbarn, die einspringen – sie alle verdienen Anerkennung und Schutz. Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 besteht daher ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen.
4,9 Millionen pflege-bedürftige Menschen werden in Deutschland zu Hause versorgt
Wer ist versichert?
Der Versicherungsschutz gilt für alle, die eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2 (festgestellt durch die Pflegekasse).
- Die Pflege umfasst mindestens zehn Stunden pro Woche.
- Die Pflegetätigkeit findet an mindestens zwei Tagen pro Woche statt.
- Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig (das heißt, es wird keine oder nur eine geringe finanzielle Zuwendung gezahlt, maximal in Höhe des Pflegegeldes).
Der Versicherungsschutz gilt in der Wohnung der pflegebedürftigen Person, im eigenen Haushalt oder auch bei einer dritten Person – sogar in einer eigenen Wohnung im Seniorenheim. Wichtig: In stationären Pflegeeinrichtungen besteht dieser Versicherungsschutz nicht.
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst alle pflegerischen Tätigkeiten, die bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt wurden. Dazu gehören:
- Unterstützung bei der Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Hinsetzen, Umbetten oder Treppensteigen
- Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, An- und Auskleiden
- Ernährung: Zubereitung und Anreichen von Mahlzeiten
- Haushaltsführung: Einkaufen, Putzen, Wäsche waschen, Behördengänge
- Betreuung: Unterstützung bei der zeitlichen Orientierung, Gespräche, Gesellschaft leisten
- Gesundheitsversorgung: Begleitung zu Arztbesuchen, Hilfe bei Medikamenteneinnahme, Verbandswechsel
Auch Wegeunfälle sind versichert – also Unfälle auf dem direkten Weg zum oder vom Ort der Pflegetätigkeit.
Keine Anmeldung nötig!
Der Versicherungsschutz besteht automatisch mit Aufnahme der Pflegetätigkeit. Es müssen weder Sie noch die pflegebedürftige Person sich anmelden oder Beiträge zahlen. Die Kosten trägt die öffentliche Hand aus Steuermitteln.
Was tun nach einem Unfall?
Sollten Sie sich bei der Pflege verletzen, beachten Sie bitte Folgendes:
Suchen Sie einen Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf (nicht den Hausarzt!). Listen finden Sie im Internet oder bei Ihrer Unfallkasse.
Informieren Sie den Arzt, dass der Unfall bei der häuslichen Pflege passiert ist.
Melden Sie den Unfall innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Unfallkasse. Zuständig ist die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (für Thüringen: Unfallkasse Thüringen, Telefon: 03621 777-222).
Zuzahlungen bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln entfallen bei Arbeitsunfällen!
Welche Leistungen gibt es?
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet umfassende Leistungen:
Heilbehandlung ohne zeitliche Begrenzung: ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt, Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel
Rehabilitation: medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen zur Wiedereingliederung, z. B. Umschulungen, Wohnungsanpassungen, Kfz-Hilfen
Geldleistungen: Verletztengeld während der Behandlung, Renten bei bleibenden Gesundheitsschäden, Hinterbliebenenrenten
Ein Beispiel aus dem Alltag
Frau Müller pflegt ihre 82-jährige Mutter mit Pflegegrad 3. Beim Umbetten rutscht sie aus und verstaucht sich die Hand. Sie sucht einen Durchgangsarzt auf, der den Unfall der Unfallkasse Thüringen meldet. Die Behandlungskosten werden vollständig übernommen, Zuzahlungen entfallen. Nach zwei Wochen ist Frau Müller wieder genesen und kann ihre Mutter weiter pflegen.
Fazit
Der Unfallversicherungsschutz ist ein wichtiger Baustein der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger. Er zeigt: Ihre Arbeit ist wertvoll und wird von der Gesellschaft anerkannt. Nutzen Sie diesen Schutz – und scheuen Sie sich nicht, nach einem Unfall Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Kontakt
Lars Eggert
Stellv. Geschäftsführer u. Fachbereichsleiter Leistungen u. Recht
Telefon: 03621 777-200 · E-Mail: l.eggert@ukt.de