Mitteilungen
Neues Infoblatt: Hilfe für Arbeitnehmende nach traumatischen Ereignissen am Arbeitsplatz
Ein Trauma nach Unfällen kann tiefe psychische Wunden reißen – oftmals verhindert rasche Hilfe bleibende Schäden. Die Unfallkasse Thüringen unterstützt Betroffene mit Therapien und klaren Schritten.
Download Infoblatt „Hilfe für Arbeitnehmende nach traumatischen Ereignissen
DGUV Vorschrift 16
Die DGUV Vorschrift 16 „Elektromagnetische Felder“ vom 1. Oktober 2003 in der Fassung vom Juli 2002 tritt zum 31. März 2026 außer Kraft.
Am 19. November 2016 ist die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV) im Bundesgesetzblatt (BGBL. I, S. 2.531) in Kraft getreten.
Um die Anforderungen der Verordnung zu ergänzen und zu konkretisieren, wurden zwischenzeitlich drei Technische Regeln erarbeitet:
- die TREMF-NF für den Niederfrequenzbereich,
- die TREMF-HF für den Hochfrequenzbereich und
- die TREMF-MR für Magnetresonanzverfahren.
Die staatlichen Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen mit Bezug zur Exposition durch elektromagnetische Felder sind somit vollständig, praktisch anwendbar und benötigen keine zusätzlichen Regelungen seitens der Unfallkasse Thüringen.
Mitteilungsblatt Nr. 22 vom Februar 2026
1. Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 Abs. 5 SGB VII
1.1 Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ vom Januar 2011
Die am 12. November 2025 von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen beschlossene Außerkraftsetzung hat das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) mit Schreiben vom 5. Januar 2026 genehmigt (Aktenzeichen Genehmigungsschreiben 1060-54-6114/9, 726/2026).
Folgende Unfallverhütungsvorschrift wird zum 31. März 2026 außer Kraft gesetzt:
DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, gültig ab 1. Januar 2011
1.2 Inkrafttreten der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen hat in ihrer Sitzung am 12. November 2025 das Inkrafttreten der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ beschlossen.
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) hat mit Schreiben vom 5. Januar 2026 das Inkrafttreten genehmigt (Aktenzeichen Genehmigungsschreiben 1060-54-6114/9, 726/2026).
Folgende Unfallverhütungsvorschrift wird zum 1. April 2026 in Kraft gesetzt:
DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Sabine Dexheimer, Geschäftsführerin