Nachbarschaftshilfe im Rahmen der Angebote zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag
Nachbarschaftliches Engagement fördern, um Potenziale zu nutzen
Einsatz des Entlastungsbetrages nach § 45 B SGB XI
Alle Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von bis zu 131 Euro monatlich, wenn sie sich in häuslicher Pflege befinden. Diesen Entlastungsbetrag können Sie für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen.
Eine Möglichkeit zur Unterstützung kann zum Beispiel eine ehrenamtliche Nachbarschaftshelferin oder ein ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfer sein. Diese betreuen und entlasten Pflegebedürftige stundenweise.
Unter nachbarschaftlicher Hilfeleistung ist unter anderem zu verstehen:
- Begleitung zum Arzt oder zur Ärztin und zu Behörden sowie bei Spaziergängen,
- Einkaufs- und Hauswirtschaftshilfeleistungen sowie Hilfen im häuslichen Außenbereich, beispielsweise Gartenarbeit,
- Hilfen bei Kommunikation, z. B. Vorlesen oder Ausfüllen von Formularen,
- Anregung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und bei sozialen Kontakten,
- Durchführung leichter Bewegungsübungen wie Gymnastik sowie
- Gedächtnistraining.
Voraussetzungen zur Anerkennung der Nachbarschaftshilfe
Welche Qualifizierung benötigt wird und wie die Entschädigung und wo die Registrierung erfolgt, finden Sie im Flyer oder auf der Website des Thüringer Sozialministeriums.