Verbesserte Fortbildungen für Schwimmlehrkräfte
Am 22. August 2024 haben Thüringer Bildungsministerium und Lehrerfortbildungsinstitut gemeinsam mit der Unfallkasse und den schwimmsporttreibenden Verbänden die Vereinbarung zur Ausgestaltung der Fortbildungen für Schwimmlehrkräfte unterzeichnet.
Die Vereinbarung ist ein wesentlicher Baustein für einen qualitativ hochwertigen Schwimmunterricht in Thüringen. Sie sorgt dafür, dass Schwimmlehrkräfte regelmäßig und auf Basis neuester wissenschaftliche Erkenntnisse fortgebildet werden. So sind die Vermittlung aktueller Rettungsgriffe und -techniken, Spezifika der Ersten Hilfe bei der Wasserrettung sowie neue Methoden des Schwimmunterrichts Teil der Weiterbildung. Die neue Vereinbarung baut auf ihrem Vorläufer aus dem Jahr 2010 auf, präzisiert die konkreten Fortbildungsinhalte und sichert die inhaltlich gleiche Qualität aller Fortbildungsveranstaltungen in ganz Thüringen ab.
Im Schwimmunterricht der Thüringer Schulen dürfen ausschließlich Schwimmlehrkräfte eingesetzt werden, die aller drei Jahre an dieser Pflichtfortbildung teilnehmen. Zur Durchführung wird ein möglichst großer Pool dieser Lehrkräfte vorgehalten, um so den Schwimmunterricht für die Schülerinnen und Schüler abzusichern:
Landesweit zwischen 25 und 30 Fortbildungen mit jährlich 350 bis 500 Lehrkräften
Schwimmlehrkräfte müssen alle drei Jahre an einer solchen Fortbildung teilnehmen, um die Einsatzfähigkeit im Schulschwimmen zu erlangen.
Die Fähigkeit des Sicher-schwimmen-Könnens ist eine Kernkompetenz, die von allen Schülerinnen und Schülern während ihrer Schullaufbahn erlangt werden soll. Diese Fähigkeit ist nicht nur lebensrettend, sondern stellt auch die Grundlage für gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben über die Schulzeit hinaus dar. Deshalb ist der verpflichtende Anfangsschwimmunterricht fest in den Lehrplänen Sport der Grund- und Förderschulen in Thüringen verankert.
Die Fortbildungen werden unter der Regie des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) in Zusammenarbeit mit den schwimmsporttreibenden Verbänden (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft und Deutsches Rotes Kreuz – Wasserwacht) regelmäßig angeboten.