Individualprävention bei Berufskrankheiten
Im Gespräch mit Sylvia Kästner, Rehamanagerin Berufskrankheiten in der Unfallkasse Thüringen
Was umfasst die Individualprävention und auf welche Maßnahmen zielt sie ab?
Individualprävention umfasst Maßnahmen, die individuell, d. h. abgestimmt auf eine bestimmte Person, gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz abstellen, verhindern oder verringern sollen. Sie zielen insbesondere darauf ab, der Verschlimmerung einer bereits eingetretenen beruflich bedingten Erkrankung oder ersten Symptomen einer solchen durch geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz, z. B. durch Anpassung von Arbeitsabläufen, Veranlassung der Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung, gezielte ambulante und stationäre Behandlungsmaßnahmen, persönliche Beratung und Teilnahme an tätigkeitsspezifischen Schulungsmaßnahmen, entgegenzuwirken sowie die Entstehung bzw. das Wiederaufleben von Berufskrankheiten zu verhindern.
Das damit verbundene Ziel ist der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit bzw. eine nachhaltige Wiedereingliederung der Betroffenen in die Arbeitswelt.
Können Sie anhand eines Fallbeispiels den Ablauf skizzieren?
Fallbeispiel: Meldung eines Handekzems bei einem Arzt
Durch die behandelnde Hautärztin wurde wegen eines seit mehreren Jahren bestehenden irritativ-toxischen Handekzems ein Hautarztbericht erstattet. Im Rahmen des § 3 BKV kam es zur Einleitung eines sogenannten Hautarztverfahrens als Präventionsleistung, um der Entstehung einer drohenden Berufskrankheit entgegenzuwirken.
Aufgrund der Angaben im Hautarztbericht sowie der Informationen des Betroffenen wurden die für diesen Fall geeignete Maßnahmen besprochen und wie folgt eingeleitet:
- Erteilung eines Behandlungsauftrages an die Hautärztin zur Absicherung der ambulanten Behandlung.
- Erteilung eines Behandlungs- und Schulungsauftrages an das Hautschutzzentrum zur Feststellung, ob die bereits durchgeführten Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen ausreichend, angemessen und geeignet sind. Dem Versicherten wurden an seine Bedürfnisse angepasste Hautschutzmittel zur Verfügung gestellt und ein individueller Hautschutzplan erstellt. Im weiteren Verlauf nahm er an einem Hautschutzseminar für Beschäftigte in Heilberufen teil. In Kombination der hautärztlichen Behandlung und der Umsetzung der optimierten Hautschutzmaßnahmen konnte eine Stabilisierung des berufsbedingten Handekzems erreicht werden.
- Abschließend wurde die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung (Hautschutz- und Hautpflegemittel) über den Arbeitgeber etabliert, sodass die Fortsetzung der Tätigkeit unter angepassten Hautschutzmaßnahmen möglich war. Das Hautarztverfahren konnte beendet werden.
Kann die Individualprävention die Gesundheit von Versicherten verbessern?
Neben den Maßnahmen, die es ermöglichen, das Ausmaß einer gesundheitsgefährdenden Tätigkeit am Arbeitsplatz zu reduzieren, ist es wichtig, den Betroffenen zusätzlich Maßnahmen anzubieten, die die Gesundheitskompetenz fördern, d. h., im Rahmen von tätigkeitsspezifischen Seminaren Wissen zum besseren Verständnis der Krankheit, deren Ursache sowie zum Umgang mit Gefahren zu vermitteln und/oder spezielle Behandlungsmöglichkeiten anzubieten (z. B. Beratung in einem Hautschutzzentrum, Rückenkolleg). Durch die konsequente Umsetzung der im Rahmen der IP durchgeführten individuell abgestimmten Maßnahmen in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung, adäquate ärztliche Behandlung und betriebsärztliche Begleitung können die gesundheitlichen Probleme in der überwiegenden Zahl der Fälle beseitigt bzw. verbessert werden.
Gibt es Handlungsleitfäden für die Umsetzung?
Handlungsempfehlungen zur Individualprävention gibt es inzwischen für verschiedene arbeitsbedingte Erkrankungen bzw. Gesundheitsgefahren. Einer der ersten Handlungsleitfäden im Bereich Individualprävention war die »IP Lärm«. Mit der ab 2021 in Kraft getretenen Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts wurde der Individualprävention größere Bedeutung beigemessen. In diesem Zusammenhang wurde die Handlungsempfehlung Individualprävention Muskel-Skelett-Erkrankungen erarbeitet.
Welche Angebote hält die UKT für ihre Versicherten vor?
Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur und der im Vergleich zu bundesweit tätigen Unfallversicherungsträgern geringen Anzahl an Betroffenen bieten wir als Unfallkasse Thüringen keine eigenen Präventionsseminare an. Für Versicherte mit Hauterkrankungen nutzen wir die Schulungsangebote des Hautschutzzentrums Leipzig GmbH. Hier werden insbesondere für Beschäftigte in Heilberufen und im Servicebereich (Reinigungskräfte) Seminare und Hautschutzberatungen veranlasst. Bei anderen Krankheitsbildern, z. B. der LWS oder der Knie, vermitteln wir Seminare über andere UV-Träger (BG Bau – LWS, BGW LWS, Knie, BGN Haut bei Mitarbeitern in der Lebensmittelzubereitung).