Hoch hinaus – und sicher wieder runter, auch für die Jüngsten
Kinder entdecken neugierig ihre Welt und wollen sich in Bewegung erproben. Klettertürme, Rutschen, Balancierelemente und andere Spieleinrichtungen besitzen daher schon bei den Jüngsten einen hohen Aufforderungscharakter. Klettern, Hangeln und Balancieren sind für Kinder wichtige Erfahrungen, bringen aber auch Sturzrisiken mit sich. Deshalb sind gut durchdachte Absturzsicherungen ein wesentlicher Bestandteil sicherer Spiel- und Aufenthaltsbereiche.
Wer hoch hinaus will, braucht sicheren Halt
Geländer, Brüstungen, Handläufe und Netze geben Kindern Sicherheit, ohne das Spielen einzuschränken. So können sie ihre Beweglichkeit und Risikokompetenz entwickeln und dabei geschützt bleiben. Bei der Planung und Ausführung sind Alter der Kinder, Fallhöhen sowie die geltenden Normen, etwa die DIN EN 1176, zu berücksichtigen.
Absturzsicherungen müssen so gestaltet sein, dass sie den Belastungen durch spielende Kinder standhalten.
Beidseitige Handläufe an Treppen geben Halt und erleichtern das Balancieren. Brüstungselemente an hohen Podesten verhindern ein Durchrutschen und erhöhen den Schutz. Zusätzliche falldämpfende Untergründe können im Falle eines Sturzes die Folgen mindern. In regelmäßigen Wartungsintervallen sollte der Zustand von Spielgeräten und Absturzsicherungen überprüft und bei Bedarf nachgebessert werden.
Wo Absturzsicherungen in Kitas besonders wichtig sind
In Kindertageseinrichtungen werden bei Begehungen immer wieder mangelhafte oder fehlende Absturzsicherungen festgestellt. Häufig betrifft dies Geländer im Treppenbereich, die zu niedrig, bekletterbar oder mit unzulässigen Öffnungen versehen sind. Besonders in älteren Einrichtungen oder in ehemaligen Wohngebäuden zeigt sich, dass teilweise nur das Baurecht angewendet wurde und die Gebäude in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Arbeitsstättenrecht entsprechen.
Ein weiterer Schwerpunkt sind erhöhte Spielebenen und tief liegende Fensterbrüstungen in den von Kindern genutzten Räumen. Aus Sicht der Kinder bieten Fenster und Verglasungen einen Blick nach draußen und laden zum Entdecken ein. Tiefe Fensterbrüstungen werden dabei nicht selten als Sitz- oder Spielfläche genutzt; auch sogenannte Winke-Fenster sind bei Kindern sehr beliebt.
Fenster sind in Kindertageseinrichtungen notwendig, um Tageslicht und einen wirksamen Luftaustausch zu gewährleisten. Gleichzeitig kann bei tief liegenden oder besteigbaren Fensterbrüstungen eine Absturzgefährdung entstehen, wenn bei geöffnetem Fenster keine ausreichende Sicherung vorhanden ist. Ideal ist eine absturzsichere Festverglasung bis zu einer Höhe von einem Meter ab Fußboden oder ab besteigbarer Fläche, darüber kann dann das zu öffnende Fenster angeordnet werden. Bei Bestandsbauten kann eine außen angebrachte Absturzsicherung, etwa durch ein Gitter oder eine Glasscheibe, die erforderliche Sicherheit herstellen.
Bei besteigbaren Fensterbrüstungen sollte nur gelüftet werden, wenn sich keine Kinder im Raum aufhalten.
Wo technische Lösungen nicht sofort umsetzbar sind, muss mit organisatorischen Maßnahmen gearbeitet werden. Öffnen Kinder Fenster selbstständig, können Drehsperren oder kindersichere Fensteroliven zusätzlichen Schutz bieten.
Im Außengelände sind häufig unzureichende oder fehlende Absturzsicherungen ein wiederkehrendes Thema. Dort gelten bei einer Fallhöhe ab einem Meter Absturzsicherungen mit einer Mindesthöhe von einem Meter. Für Krabbelkinder können bereits Fallhöhen ab 20 Zentimetern gefährlich sein.
In Kindertageseinrichtungen dürfen Absturzsicherungen nicht bekletterbar sein. Deshalb werden üblicherweise Geländer mit senkrechten Füllstäben eingesetzt.
Zudem sind die Öffnungsweiten zu beachten: maximal 11 Zentimeter für Kinder über drei Jahren und maximal 8,9 Zentimeter für Kinder unter drei Jahren. Spitzen und scharfe Kanten sind nicht zulässig.
Die Unfallkasse Thüringen stellt Trägern, Leitungen sowie Planerinnen und Planern von Kindertageseinrichtungen Planungshinweise für Gebäude und Freianlagen zur Verfügung. Ergänzend gibt es Hinweise zu Bauarbeiten bei laufendem Betrieb. Diese unterstützen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Sicherheitsmaßnahmen fachgerecht umzusetzen.
Kontakt
Frau Petzke-Wohlfarth
Aufsichtsperson
Telefon: 03621 777-131
E-Mail: s.petzke-wohlfarth@ukt.de
Herr Krumbach
Aufsichtsperson
Telefon: 03621 777-131
E-Mail: t.krumbach@ukt.de