Solidargemeinschaft, neue Umlagegruppen und Digitalisierung im Fokus

Unfallkasse Thüringen modernisiert Satzung ab 2026

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen hat am 2. Juni 2025 den Ersten Nachtrag zur Satzung beschlossen. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung solidarische Finanzierung, Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung.

Gemeinsame Ermittlung des Gesamtbedarfs

Seit der Gründung der Unfallkasse Thüringen im Jahr 1998 wurden der kommunale und der Landesbereich getrennt betrachtet. Die Vertreterversamm
lung hat nun beschlossen, ab dem Jahr 2026 den Gesamtbedarf gemeinsam zu ermitteln. Hintergrund sind die zwischenzeitlich angeglichenen Finanz-
strukturen. Die neue Solidargemeinschaft stärkt das Versicherungsprinzip und verteilt Risiken auf breitere Schultern.
Vorteile der Zusammenlegung:

  • größere Solidargemeinschaft
  • vereinfachte Buchhaltung und technische Prozesse
  • verursachungsgerechtere Verwaltungskostenverteilung

Neugestaltung der Umlagegruppen

Die Umlagegruppen wurden teilweise überarbeitet. Die rechtlich selbstständigen Unternehmen im kommunalen und Landesbereich sowie die Sparkassen werden in einer gemeinsamen Umlagegruppe zusammengefasst. Die Insolvenz eines großen Mitgliedsunternehmens hat verdeutlicht, wie wichtig eine breite Risikostreuung ist. Die neue Struktur stärkt künftig die Stabilität und das Solidarprinzip innerhalb der Umlagegruppe.

Digitale und hybride Sitzungen rechtlich verankert

Mit der Einführung des § 64a SGB IV hat der Gesetzgeber die Durchführung hybrider und vollständig digitaler Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane
ermöglicht. Die Unfallkasse Thüringen reagiert darauf mit einer Satzungsanpassung, die künftig auch in außergewöhnlichen Notsituationen – etwa Naturkatastrophen oder epidemischen Lagen – sowie in besonders eiligen Fällen digitale Sitzungsformate erlaubt. Damit wird die Handlungsfähigkeit der Organe auch unter erschwerten Bedingungen sichergestellt.

Mit dem Ersten Nachtrag zur Satzung stellt sich die Unfallkasse Thüringen zukunftsfähig auf. Die Digitalisierung der Gremienarbeit, die solidarische Finanzierung und die Neustrukturierung der Umlagegruppen sind Merkmale eines modernen und systemrelevanten Sozialversicherungsträgers.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen in der Unternehmensbetreuung Frau Eisermann (Telefon 0 36 21/777-306
und Frau Kittel (Telefon 0 36 21/777-30) gerne zur Verfügung.

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